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Ferdinand Schäffler
Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie angestrebte Reformprozesse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Leistungssystem gelten als größter Paradigmenwechsel der Eingliederungshilfe seit Einführung des SGB IX. Wesentliche Veränderungen zeichnen sich dabei insbesondere im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ab:
Eine personenzentrierte Ausrichtung von Teilhabeleistungen, die Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte sowie die Intensivierung von Wettbewerb über Ausschreibungen und die Differenzierung der Leistungsangebote lassen eine hohe Dynamik auf dem Markt der beruflichen Rehabilitation erwarten. Proaktive Anbieter verstehen diese Entwicklung als Chance, gut vernetzt den Wandel zu meistern und dabei neue Geschäftsfelder nachhaltig zu erschließen.
Wesentlicher Einflussfaktor auf sozialpolitische Wirkmechanismen und damit auf die strategische Neuausrichtung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind die Folgen und Perspektiven des demografischen Wandels. Absolut und relativ sinkt der Anteil Erwerbstätiger im Bürger-Mix einer alternden Gesellschaft. Leistungsträger stehen dabei vor der doppelten Herausforderung, das Korsett der Kosten enger zu schnüren und es gleichzeitig den steigenden Bedarfen durch Alter und Pflege anzupassen. Stellschrauben dieser Entwicklung sind insbesondere die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Erhöhung des Anteils an Erwerbstätigen sowie die Steuerung von Leistungen über Wettbewerb und Wirkungsorientierung.
Leistungsempfänger fordern zu Recht – und das bereits vor Beginn des Inklusionszeitalters – passgenaue Teilhabeangebote, die auf Chancengleichheit hinsichtlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abzielen, die Kundensouveränität fördern und die Verwirklichung selbstbestimmter Lebensentwürfe verfolgen. Der steigende Bedarf an Assistenz im Arbeitsleben von Menschen mit seelischen Behinderungen verleiht der von allen Seiten geforderten und notwendigen Differenzierung der bestehenden Angebotsstruktur zusätzlichen Nachdruck. Wagt man einen Blick in die Erwerbswirtschaft, zeichnet sich auch hier bereits heute eine dramatische Entwicklung als Folge des demografischen Wandels ab: So prognostizieren Experten ein Defizit von ca. 6,5 Mio. Fachkräften im Jahr 20251 in Deutschland. Um Wachstum und Wohlstand unserer Volkswirtschaft zu sichern, gilt es, zukünftig nach Wegen zu suchen, generell mehr Menschen in Arbeit zu bringen, zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen und die vorhandenen Fachkräfte optimal einzusetzen. Gewinne inklusive! Vergleicht man die demografisch bedingten Entwicklungen sowie die Einflussfaktoren von Sozial- und Erwerbswirtschaft, ergeben sich zahlreiche Potenziale für Werkstätten und andere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe: Durch gezielte und systematische Vernetzung mit anderen regionalen Akteuren können sie ihre Expertise als Kompetenzzentren und Systemanbieter passgenauer Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme gewinnbringend einsetzen. Mit ihren Kernkompetenzen in der Schaffung von Nischenarbeitsplätzen und durchlässigen Qualifizierungsangeboten erweitern Sie dabei kontinuierlich den Adressatenkreis ihrer Beschäftigungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen. Zukünftig erweitert sich damit der Auftrag von Werkstätten, als Netzwerker und Gestalter regionaler Entwicklung zu agieren. Damit dies gelingt, empfiehlt sich eine modulare Umsetzung der WfbM 2.0 Strategie.
- Implementierung eines arbeitsmarktnahen Qualifizierungssystems: Aktuelle Reformbestrebungen bzgl. des Leistungssystems (ASMK-Papiere) konkretisieren sich darin, dass zukünftig verstärkt Strukturen und Anreize geschaffen werden, welche differenzierte Formen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung forcieren. Ebenso signalisieren Unternehmen im Kontext eines zunehmenden Fachkräftemangels den Bedarf, vorhandene Fach- und Führungskräfte durch die Schaffung von Nischenarbeitsplätzen in ihren unternehmerischen Prozessen zu entlasten. Gemeinsamer Erfolgsfaktor beider Anliegen ist eine anschlussfähige (Vor-) Qualifizierung in gewohnter betrieblicher Praxis, orientiert an anerkannten Ausbildungsberufen im dualen System.
- Vernetzung mit Bildungsträgern zur Sicherstellung der Durchlässigkeit: Eine Durchlässigkeit des eigenen Qualifizierungsansatzes ist Voraussetzung für die Folge- bzw. Begleitqualifizierung bei Bildungsträgern. Demografisch bedingt, verzeichnen diese ebenso einen Schwund bei Auszubildenden und gelten daher, auch im Kontext der Vergabepraxis, als entscheidende Partner strategischer Allianzen. Alternativ dazu öffnet die eigenständige Anerkennung als Bildungsträger neue Geschäftsfelder.
- Externe Zertifizierung von Qualifizierungserfolgen: Im Zuge der Allokation knapper werdender Ressourcen werden seitens der Leistungsträger zunehmend wirkungsorientierte Steuerungsmechanismen implementiert. Zudem wird die klassische Zuordnung nach Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen zu Gunsten personenzentrierter Leistungssysteme aufgebrochen. Die Zertifizierung einer Teilqualifizierung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durch einen unabhängigen Dritten (z. B. IHK) verschafft den Leistungsträgern dabei zwei Vorteile: Einerseits wird ein Qualitätsnachweis des Qualifizierungssystems erbracht, der gleichzeitig individuelle Ressourcen der Auszubildenden berücksichtigt und mit anderen Anbietern vergleichbar ist. Andererseits verschafft er Menschen mit Behinderung, die zukünftig ihre Kundenrolle stärker als bisher ausüben werden, einen dezidierten Qualifizierungsnachweis und damit einen Mehrwert im Vergleich zu den herkömmlichen Teilnahmezertifikaten.
Neben systemischen Faktoren wie dem Qualifizierungsansatz, müssen regionale Unternehmer auf die Potenziale von Menschen mit Behinderung für die Betriebe aufmerksam gemacht werden. Über Kontakte aus dem Kunden- und Lieferantenkreis, Verbindungen zu Industrie- und Handelskammern sowie über Beziehungen mit strategischen Partnern kann ein Netzwerk initiiert werden, welches die systematische Vermittlung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung fokussiert. Bedingt durch wettbewerbsorientierte Steuerungsmodelle steigt das unternehmerische Risiko für Werkstattträger exorbitant. Der Aufbau neuer Produkt- und Dienstleistungsbereiche im Verbund mit regionalen Partnern gilt daher schon heute als Wesensmerkmal prospektiven Unternehmertums zur nachhaltigen Existenzsicherung im Bezug auf Wachstum und Rentabilität.
1 Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland. Bundesagentur für Arbeit 2011, www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Perspektive-2025.pdf |